Ja, das ist zulässig, vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied selbst registriert. Bei mehr als zwei Anmeldungen von im gleichen Haushalt wohnenden Mitgliedern kann Questler eine Adressverifizierung dieser Mitglieder verlangen. Zudem ist zu gewährleisten, dass jedes Mitglied nur Zugriff auf den eigenen Account hat.